Aktuelles
Praxis Waurig
Unsere Praxis ist vom 02.August bis zum 25.August 2024 geschlossen. Wir sind am Montag, den 26.August, ab 08 Uhr telefonisch wieder erreichbar.
Unsere Vertretung übernehmen in dieser Zeit Dr. Hüffmeier und Kollegen in Burghausen:
Praxis für Kieferorthopädie Burghausen
Dr. Hüffmeier und Kollegen
Marktler Straße 14
84489 Burghausen
Pressemitteilungen
Abgrenzung zwischen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Master of Science Kieferorthopädie
Ein Master of Science Kieferorthopädie hat nur eine Niederlassung als Zahnarzt.
Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat eine Niederlassung als Fachzahnarzt und spezialisiert sich auf die Kieferorthopädie.
Die Abgrenzung zwischen Fachzahnarzt und Master wurde auf Antrag mehrerer Mitglieder in der Generalversammlung der EFOSA, dem europäischen Dachverband der kieferorthopädischen Berufsverbände, diskutiert. Im Rahmen der Generalversammlung wurde der Text einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, der sich bislang 25 kieferorthopädische Verbände und Organisationen aus ganz Europa angeschlossen haben.
Die Gemeinsame Erklärung betont, dass eine qualitativ hochwertige kieferorthopädische Versorgung eine strukturierte, überwachte fachzahnärztliche Weiterbildung voraussetzt, dass berufsbegleitende Master- oder Fortbildungsprogramme diese Weiterbildung nicht ersetzen können und dass diese Abgrenzung im Interesse von Patientensicherheit, Transparenz und Versorgungsqualität europaweit gewahrt werden muss.
Die Gemeinsame Erklärung stellt weiter klar, dass anerkannte kieferorthopädische Fachzahnarztweiterbildung nach Art. 35 der Richtlinie 2005/36/EG mindestens drei Jahre vollzeitig, klinisch und theoretisch integriert sowie unter qualifizierter Aufsicht in einer anerkannten Weiterbildungsstätte erfolgen muss und dass fortbildungsorientierte Masterprogramme oder andere Weiterbildungsangebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, nicht als gleichwertig dargestellt, ausgelegt oder anerkannt werden dürfen.
Was ist ein Master of Science Kieferorthopädie?
Master of Science Kieferorthopädie sind Zahnärzte und haben auch nur die Zulassung als Zahnarzt.
Weder berufsbegleitende Masterfortbildung noch reine Fortbildung sind gleichwertig mit der umfassenden und grundlegenden Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Masterstudiengänge sind berufsbegleitend, d.h. sie werden ‚nebenbei‘ gemacht (anders als bei der Weiterbildung zum FACHZAHNARZT, die in Vollzeit und über vier Jahre verläuft). Masterfortbildungen sind modular organisiert und arbeiten mit einzelnen Präsenzphasen über die Fortbildungszeit verteilt. Die Präsenzanteile beschränken sich in der Regel auf eine Größenordnung von einigen Wochen über die gesamte Studiendauer. In der übrigen Zeit erfolgt das Eigenstudium neben einer Tätigkeit in Anstellung oder eigener Praxis. Diese kann je nach individueller Praxisstruktur unterschiedlich stark oder gering kieferorthopädisch geprägt sein. Damit unterscheiden sich diese Studiengänge hinsichtlich zeitlicher Struktur, klinischer Einbindung und Supervision wesentlich von einer fachzahnärztlichen Weiterbildung.
Dieser Qualifikationsweg führt jedoch aufgrund des unterschiedlichen Umfangs und der unterschiedlichen Ausgestaltung nicht zu der Berechtigung, die Bezeichnung Fachzahnärztin für Kieferorthopädie oder die gebräuchlichere Abkürzung Kieferorthopäde bzw. Kieferorthopädin zu führen.
Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie stellt einen besonders strukturierten Qualifikationsweg dar.
Sie basiert auf den Heilberufe-Gesetzen der Länder sowie den Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern und setzt eine mindestens vierjährige Weiterbildung in Vollzeit an genehmigten Weiterbildungsstätten unter der Aufsicht dazu befugter Weiterbildender und der Zahnärzte-Kammer voraus.
Prägend sind die tägliche klinische Tätigkeit sowie die strukturierte Behandlung einer großen Zahl unterschiedlicher, auch komplexer Fälle unter kontinuierlicher Supervision durch weiterbildungsbefugte Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte.
Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor den Landeszahnärztekammern ab und erfüllt die europarechtlichen Anforderungen an eine Fachzahnarztausbildung gem. Art. 35 der Richtlinie 2005/36/EG. Bei dieser Prüfung müssen selbst behandelte Fälle aus verschiedenen Indikationsgruppen präsentiert werden.
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