Die
Kinderkieferorthopädie
Kieferorthopädie bei Kidern
Kieferorthopädische Behandlungen werden in den meisten Fällen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen, aber bereits im Kindergartenalter kann eine erste Untersuchung durch den Kieferorthopäden sinnvoll sein. Bei den Untersuchungen wird kontrolliert, ob die Gebissentwicklung regelrecht verläuft oder ob Einflüsse vorliegen, die diese Entwicklung beeinträchtigen können, z.B. Daumenlutschen, falsches Schluckmuster, habituelle Mundatmung.
Weitere Kontrolluntersuchungen können ggf. sinnvoll sein, je nach Entwicklung der Zähne und der Kiefer, bis entschieden werden kann, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
Das Alter des Kindes ist dabei von nachgeordneter Bedeutung, entscheidend sind die Zahnentwicklung und des allgemeinen Skelettwachstum sowie der Charakter der Anomalie und die Progredienz einer möglichen Fehlstellung, also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fehlstellung einen negativen Einfluss haben kann.
Selten sind kieferorthopädische Maßnahmen im Milchgebiss erforderlich. Im Milchgebiss kommen Zahnfehlstellungen so gut wie nie vor. Es gibt jedoch Formen des Kreuzbisses (die meist asymmetrische Verzahnung zwischen Ober- und Unterkiefer), die auch schon im Milchgebiss behandelt werden können.
Kieferorthopädische Therapien in der ersten Phase des Zahnwechsels (meist beginnend in der Grundschule) sind dann sinnvoll, wenn die Gefahr einer Wachstumsbehinderung besteht, eine deutliche Verstärkung der Anomalie droht oder bei Verzögerung einer Erschwerung der Therapie und schlechteren Prognose gerechnet werden muss. Voraussetzung dafür ist jedoch die Mitarbeit des Kindes, d. h. in den meisten Fällen nicht vor dem 4. Lebensjahr.